Einsetzung des NS-Staatskommissars Julius Lippert — 1933
Nachdem Adolf Hitler am 30. Januar 1933 von Reichskanzler Paul von Hindenburg zum Reichskanzler ernannt worden war, machten sich die Nationalsozialisten auch in den Städten und Kommunen unverzüglich an die Sicherung und Ausweitung ihrer Macht. In der Reichshauptstadt Berlin gingen sie dabei mit besonderer Zielstrebigkeit vor. Die demokratischen Strukturen der Kommunalverwaltung wurden skrupellos ausgehöhlt und schrittweise zerstört. Von einschneidender Bedeutung war in diesem Zusammenhang die Einsetzung eines sogen. »Staatskommissars« im April 1933. Zwar verblieb der national-konservative Oberbürgermeister Heinrich Sahm weiterhin im Amt. Die faktische Macht lag nunmehr jedoch in den Händen des NS-Staatskommissars, dessen neugeschaffenes Amt mit weitgehenden Weisungsbefugnissen ausgestattet war.
Erster Staatskommissar von Berlin wurde Julius Lippert, der sich zuvor u.a. als Vorsitzender der NSDAP-Fraktion in der Berliner Stadtverordnetenversammlung im Kampf gegen die demokratische Stadtregierung hervorgetan hatte. Unter Lipperts Leitung – und stets mit formeller Billigung des faktisch einflusslosen Oberbürgermeisters Sahm – wurde die Berliner Verwaltung in den folgenden Monaten dem NS-Führerprinzip unterworfen. Politisch unliebsame Mitarbeiter wurden entlassen und durch »alte Kämpfer« der NS-Bewegung ersetzt. Auch zahlreiche jüdische Verwaltungsmitarbeiter verloren aufgrund des »Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums« vom April 1933 ihre Arbeitsplätze. Das Textdokument verdeutlicht symbolhaft das rücksichtslose Eindringen der Nationalsozialisten ins Berliner Rathaus, wo der NS-Staatskommissar mit seinem großen Platzbedarf die SPD-Fraktion aus ihren angestammten Räumen verdrängte. Der erzwungene Umzug der SPD-Stadtverordneten in abgelegene Gebäudeteile war allerdings nur ein Vorbote für ungleich schärfere Unterdrückungsmaßnahmen, mit denen sich die Nationalsozialisten in den folgenden Wochen im Reich und in den Kommunen ihrer Gegner entledigten. Im Juni 1933 wurde die SPD wie alle anderen demokratischen Parteien von den Nazis verboten, alle ihre Mandate im Reichstag und in der Stadtverordnetenversammlung gestrichen. Wie zuvor schon zahlreiche KPD-Mitglieder wurden viele Sozialdemokraten in Konzentrationslager verschleppt oder mussten ins Exil gehen.